Infotheke
Teil 2
Aufzugskosten
auch
für
Erdgeschossmieter
umlegbar
Mieter
von
Erdgeschosswohnungen
können durch
den
Mietvertrag
nach dem
allgemein vom
Vermieter
angewandten
Umlegungsmassstab
(z.B. nach
Fläche) zur
Beteiligung an
den
Aufzugskosten
herangezogen
werden. Nach
einem Urteil
des
Bundesgerichtshofs
soll das auch
dann gelten,
wenn der
Mieter weder
einen Keller
noch einen
Dachboden
mitbenutzen
kann, die er
mit dem Aufzug
erreichen
könnte (BGH
20.09.2006,
AZ: VIII ZR
103/06).
Kein
Wandabstand
von Möbeln –
Vermieters
Dämmpflicht
Vermieter
können zur
Meidung von
Schimmel nicht
vom Mieter
verlangen,
Möbel in
deutlichem
Abstand von
Aussenwänden
aufzustellen.
Das soll nicht
gelten, wenn
eine solche
Pflicht
vertraglich
vereinbart ist
oder die
Wohnung mit
Abstandsleisten
ausgestattet
ist, die den
Abstand
zwangläufig
herbeiführen.
Vermieter muss
von aussen
dämmen, damit
sich kein
Schimmel
bildet und den
Schaden des
Mieters an
Möbeln
ersetzen.
Wärmedämmung
von innen ist
wegen
Verkleinerung
des Wohnraumes
dem Mieter
nicht
zuzumuten. (LG
Mannheim
14.02.2007,
AZ: 4 S 62/06)
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