Rechtsanwalt
Michael Finke
Fachanwalt für Miet- und WEG-Recht

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Infotheke Teil 2   

Aufzugskosten auch für Erdgeschossmieter umlegbar

Mieter von Erdgeschosswohnungen können durch den Mietvertrag nach dem allgemein vom Vermieter angewandten Umlegungsmassstab (z.B. nach Fläche) zur Beteiligung an den Aufzugskosten herangezogen werden. Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs soll das auch dann gelten, wenn der Mieter weder einen Keller noch einen Dachboden mitbenutzen kann, die er mit dem Aufzug erreichen könnte (BGH 20.09.2006, AZ: VIII ZR 103/06).


Kein Wandabstand von Möbeln – Vermieters Dämmpflicht

Vermieter können zur Meidung von Schimmel nicht vom Mieter verlangen, Möbel in deutlichem Abstand von Aussenwänden aufzustellen. Das soll nicht gelten, wenn eine solche Pflicht vertraglich vereinbart ist oder die Wohnung mit Abstandsleisten ausgestattet ist, die den Abstand zwangläufig herbeiführen. Vermieter muss von aussen dämmen, damit sich kein Schimmel bildet und den Schaden des Mieters an Möbeln ersetzen. Wärmedämmung von innen ist wegen Verkleinerung des Wohnraumes dem Mieter nicht zuzumuten. (LG Mannheim 14.02.2007, AZ: 4 S 62/06)

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