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Infotheke
Teil 1
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Änderung
des
Meldegesetzes
zum
01.05.2015:
Ab
dem 01. Mai
2015 ist jeder
Vermieter
verpflichtet,
Mietern bei
Einzug und bei
Auszug eine
Meldebescheinigung
auszustellen.
Diese
muss
enthalten,
welche
Personen ein-
bzw.
ausziehen,
also alle
Mitglieder des
Mieter-Haushaltes
mit Vor- und
Zunamen,
das Datum des
Ein- bzw.
Auszuges, die
Adresse unter
der die
Mieter bei
Ihnen als
Vermieter
wohnen bzw.
gewohnt haben,
und
evtl. die Lage
der Wohnung im
Haus, also
z.B. 1 OG
links.
Die
Meldebescheinigung
ist binnen 2
Wochen ab Ein-
bzw. Auszug
2-fach
auszustellen,
ein Exemplar
ist dem Mieter
auszuhändigen,
ein Exemplar
ist
unmittelbar an
die
Meldebehörde
zu senden.
Nichtbeachtung
stellt eine
Ordnungswidrigkeit
dar und wird
mit
Bussgeld
geahndet.
Ich
bitte daher
dringend um
Beachtung.
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